In einigen Ländern hängt die Steuer auf bestimmte Waren von den Speiseoptionen ab. Bestellt der Kunde zum Beispiel Essen zum Mitnehmen, wird es nicht besteuert. Verzehrt er dasselbe Essen jedoch in einem Café, wird es besteuert.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Speiseoptionen im Backoffice aktiviert sind.
Gehen Sie im Backoffice in den "Einstellungen" zum Abschnitt "Steuern". Öffnen Sie die bestehende Steuer, um sie zu bearbeiten oder erstellen Sie eine neue.
Schalten Sie die Option "Die Steuer ist von der Art der Speise-Option abhängig" ein.
Klicken Sie auf die Schaltfläche "Auswählen", um die Speiseoption auszuwählen, für die eine Steuerbefreiung gilt.
Wenn Sie zum Beispiel möchten, dass Ihre Steuer nur für "Zum hier Essen" gilt, wählen Sie alle anderen Optionen aus: "Zum Mitnehmen" und "Zustellung".
Vergessen Sie nicht, Ihre Einstellungen zu speichern, indem Sie auf "Fertig" klicken.
Klicken Sie auf die Schaltfläche "Wählen", um Artikel auszuwählen, die nicht der Steuer unterliegen.
Sie können die gesamte Kategorie oder bestimmte Artikel auswählen, die von der Steuer ausgenommen sind.
Vergessen Sie nicht, Ihre Einstellungen zu speichern, indem Sie auf "Fertig" klicken.
Nachdem Sie die Ausnahmen für die Anwendung Ihrer Steuer festgelegt haben, sehen Sie deren Kurzbeschreibung. Sie können sie bearbeiten oder die Änderungen speichern.
Wenn Sie mehrere Geschäfte haben, können Sie die Verfügbarkeit der Steuer für jedes Geschäft auswählen.
Die Informationen über die angewandte Speiseoption werden auch auf der Karte zur Bearbeitung des Artikels angezeigt.
Während des Verkaufs entfernt das System die Steuer von den Artikeln im Beleg, auf die sie gemäß den Einstellungen und Ausnahmen für die Speiseoption nicht angewendet werden soll, so dass der Kassierer sie nicht manuell entfernen muss.
Hinweis: Der Kassierer kann die Anwendung der Steuer auf den Artikel während des Verkaufs auch manuell ändern, aber diese Änderung würde nur auf die Artikel im aktuellen Beleg angewendet werden.
Siehe auch: